Kindergartenkooperation

Termine im Kooperationsjahr:    siehe weiter unten

 

👫 Mein Kind ist schulpflichtig und jetzt?

Wenn Ihr Kind bis zum 30.Juli (des Einschulungsjahres) 6 Jahre alt wird, dann zählt es offiziell zu den schulpflichtigen Kindern. Aber dies alleine sagt noch nichts aus, ob ein Kind schulreif oder schulbereit ist.

Mit dem Übergang in die Grundschule beginnt ein neuer Lebensabschnitt, der sowohl für Kinder, als auch für die Eltern oftmals mit vielen Unsicherheiten verbunden ist. 

„Gestaltung eines Übergangs braucht besondere Aufmerksamkeit aller Beteiligten“

„Damit Übergang kein Bruch, sondern eine Brücke bekommt“

„Was ist das Beste für das Kind? Dies sollte im Vordergrund stehen“    NICHT die eigenen Erwartungen.

Wir wollen im Vorschuljahr gemeinsam mit Ihnen und Ihrem Kindergarten schauen, was das Beste für IHR KIND ist.


  • Schulpflichtige Kinder:  Stichtag 30.06.
  • Zurückstellungen:  Die  Familien erhalten trotzdem eine Einladung zur Schulanmeldung und füllen dort den Antrag auf Zurückstellung aus. Die Entscheidung sollte gemeinsam mit Kindergarten und Kooperationslehrerin getroffen werden. Hier wird dann auch gemeinsam besprochen, ob eine einfache Zurückstellung reicht oder eine zusätzliche Förderung als sinnvoll erachtet wird, damit das Kind dann im folgenden Jahr gestärkt und gut starten kann.
  • KANN-Kinder: Wenn Sie in Absprache mit dem Kindergarten und Ihrer Kooperationslehrerin entscheiden, dass Ihr Kind früher in die Schule gehen soll, dann nehmen Sie bitte vor der Schulanmeldung Kontakt zur Einschulungsschule auf, damit diese informiert ist und Ihre Daten für die Einladung vorliegen hat.

 

🏡  Auf welche Schule geht mein Kind?

Dies hängt davon ab, welchem Schulbezirk Sie zugeteilt sind. Die Teilorte Beuren, Altenbeuren und Weildorf gehören zum Schulbezirk der Grundschule Beuren. (Die Entscheidung bezüglich des Teilortes Stefansfeld wird noch in der Gemeinderatssitzung getroffen – November 2023). Das heißt alle Kinder, die in diesen Teilorten wohnen, werden in unserer Schule beschult und erhalten dann auch von uns die Einladung zur Schulanmeldung.

Übersicht Schulbezirke

Manchmal bietet eine andere Schule jedoch Rahmenbedingungen, welche für den Bedarf eines Kindes oder einer Familie wichtig/passender sind. In diesem Fall kann ein Antrag auf Schulbezirkswechsel in Frage kommen.

Wann kann man einen Antrag auf Schulbezirkswechsel stellen?

  • Sie brauchen das erweiterte Betreuungsangebot der Schule (nur mit Vorlage einer Arbeitgeberbescheinigung).
  • Sie sind auf andere Betreuungsangebote vor Ort angewiesen: z.B. Tagesmutter usw.  (nur mit Vorlage eines Nachweises).
  • Die Geschwisterkinder gehen bereits auf die Schule.
  • Ganz seltene Ausnahmefälle: Es liegen Gründe vor, warum das Angebot/Konzept der anderen Schule besser für den individuellen Bedarf eines Kindes geeignet ist. (Hier braucht es einen direkten Austausch mit beiden Schulen)

Kein Grund für einen Schulbezirkswechsel:

  • Kinder haben den Kindergarten in der Nähe besucht und/oder Freunde/Freundinnen gehen auf die andere Schule; hieraus ergibt sich nicht automatisch ein Anspruch.

?  Kooperationsschule – Einschulungsschule

Die drei Salemer-Grundschulen haben für die Kindergartenkooperation, die Kindergärten in der Gemeinde Salem unter sich aufgeteilt. Grund: Die schulpflichtigen Kinder der jeweiligen Schulen sind auf alle Kindergärten verteilt. Würde jede Schule jeden Kindergarten besuchen, dann blieben nicht viele Stunden als Kooperationszeit am jeweiligen Kindergarten/am jeweiligen Kind. Durch diese Aufteilung können wir die uns zur Verfügung stehende Zeit effektiver an die Kindergärten und die Kinder verteilen. D.h. aber, dass die für die Kooperation zuständige Schule nicht automatisch die Einschulungsschule ist.

Anhang:  Vorlage – Elterninformation_Kindergartenkooperation Salem

  • Die Kooperationsschule/Kooperationslehrerin kommt in die Kindergärten und macht sich dort erstmal ein Bild von den schulpflichtigen Kindern:
    • Kennenlernen der Kinder
    • sich einen Eindruck bezüglich evtl. Förderbedarf, Schulreife und Schulbereitschaft verschaffen
    • thematische Kindergartenstunden mit ersten, kleinen schulischen Inhalten
    • Austausch mit Kindergarten und Elternhaus / Beratung
    • Richtung Schulanmeldung: Austausch zwischen Kooperationsschule und Einschulungsschule und bei Bedarf auch Elterngespräche mit der Einschulungsschule 
  • Die Einschulungsschule verschickt dann im Januar die Einladung an die schulpflichtigen Kinder ihres Schulbezirkes und Richtung Einschulung lädt sie die Kinder dann auch gezielt zu gemeinsamen Terminen zu sich an die Schule ein, damit die Kinder dann IHRE SCHULE kennenlernen können.

Unsere Kooperationskindergärten sind:


  • Kindergarten Beuren / Eggenriedstr. 6 / 88682 Salem-Beuren    📞  07554 – 220
  • Kindergarten Weildorf / Heiligenbergerstraße 117 / 88682 Salem     📞  07553 – 248
  • Kindergarten Am Keltenring / Schlossstraße 9 / 88682 Salem   📞 07553 – 7577

Es kommen aber auch immer wieder Kinder aus anderen umliegenden Kindergärten zu uns. Wir versuchen auch diese Kinder möglichst von Anfang an mit einzubeziehen und zu geeigneten Kooperationsstunden einzuladen. Nehmen Sie hier gerne frühzeitig Kontakt zu uns auf.

Unsere allgemeinen Kooperationsstunden im  Kindergarten sind:

Wir haben das Glück, dass wir vor vielen Jahren in das Projekt „Schulreifes Kind“ aufgenommen wurden. Dies ermöglicht uns, dass wir mehr Zeitstunden in die Kindergartenkooperation und die Gestaltung des Übergangs „Kindergarten-Schule“ d.h. die gezielte Förderung einzelner Kinder stecken können.

Wann finden Angebote für Ihr Kind statt?

Sie erhalten im Vorfeld eine Mitteilung über unseren E-Mail-Verteiler „Elternnachricht“, wann Termine für Ihr Kind stattfinden.  D.h. nicht jeder Woche findet ein Kooperationsangebot für Ihr Kind statt. 

 Hierfür haben Sie schon oder müssen Sie noch eine „Dateneinwilligung“ ausfüllen und uns vorlegen, damit wir Sie in den Verteiler aufnehmen können.

Einwilligungserklärung: elternnachricht_einverstaendnis_eltern (1)

📆 Terminübersicht in diesem Jahr


Hier kann es aber innerhalb des Jahres auch noch zu Verschiebungen kommen. Sie erhalten daher kurz vorher immer noch eine Information/Einladung über den Kindergarten.  Bitte schauen Sie kurz vorher nochmal, ob der Termin immer noch aktuell ist!


Elterninformationsabend zum Vorschuljahr „Kindergartenkooperation Schule_Kindergarten“:     Montag 19.10.2023   um 19.30 Uhr  in der Schule

    • Dieser Abend findet in erster Linie für die Eltern der Kooperationskindergärten statt – Inhalte: Informationen zu unseren schulspezifischen Abläufen im Vorschuljahr und den Kooperationsstunden / Was bedeutet Schulreife und Schulbereitschaft? / Wie läuft das mit der Schulanmeldung? ….

  • Besuch der Vorschüler im „Mirola – Zauberwald“    (findet in der Grundschule Beuren statt)

 immer   14.30 – ca.15.30 Uhr

    • Einladung erfolgt über E-Mail oder den Kindergarten

  • Schulanmeldung:    Di, 06. Februar 2024   

Information erscheint auch vorher nochmal im Salem-Aktuell.

09.00-11.00 Uhr / 16.00-18.00 Uhr

    • Kinder dürfen gerne mitkommen und einen eigenen Kinderanmeldebogen ausfüllen, denn schließlich wollen sie ja zur Schule gehen.  
    • Geburtsurkunde oder Familienstammbuch und den Nachweis über die Masernimpfung (Impfbuch) bitte mitbringen.  In diesem Jahr bitte als Kopien beilegen!
    • ACHTUNG: auch Kinder mit dem Wunsch auf Zurückstellung oder Schulbezirkswechsel müssen sich zunächst an der für sie zuständigen Einschulungsschule anmelden.
      • Wunsch auf Rückstellung: Sie setzen auf der Schulanmeldung ihr Kreuz bei „Zurückstellung“ und füllen falls schon beilgelegt, das Formular für die Zurückstellung aus.
      • Bedarf eines Schulbezirkswechsels: Bitte fragen Sie an Ihrer Schule das entsprechende Formular an.

  • Termine zum Kennenlernen der eigenen Schule

Nur für die Schulanfänger der Grundschule Beuren. Die anderen Schulen geben hier noch eigene Termine raus. 

Gemeinsame Kooperationsstunden der zukünftigen Erstklässler an der Schule Beuren. HIER werden nun alle Kinder eingeladen, welche bei uns eingeschult werden. Dies betrifft AUCH die Kinder, welche nicht in unseren Kooperationskindergärten sind.

      • Mo, 18.03.2024      um  14.30 Uhr    (Stunde in der Turnhalle)
      • Mo, 15.04.2024      um  14.30 Uhr     (Klassenstunde)
      • Mo, 10.06.2024      von 09.40 – 11.00 Uhr     (Kleingruppenbesuch im Unterricht der Klassen 2-4)
      • Mo, 08.07.2024      um  14.30 Uhr    (Klassenstunde)

Sie erhalten über unseren Verteiler „Elternnachricht“ auch nochmal eine persönliche Einladung.

Alle anderen Vorschulkinder werden ebenfalls von IHRER GRUNDSCHULE zu Terminen eingeladen.


  • Informationsabend für unsere zukünftigen Erstklasseltern:      „Bald ist es soweit!“
    • Donnerstag  11.07.2024      19.30 Uhr   (in der Aula der Schule)


    


Einschulungsfeier:  voraussichtlich immer am Freitag  der ersten Schulwoche

Datum:    13.September 2024

  • katholischer Einschulungsgottesdienst   ca. 09.30 Uhr in der Kirche Beuren (freiwillig)
  • Einschulungsfeier                 ca. 10.00 Uhr   Schulhof und  DGH
  • Erste Schulstunde                 ca.10.45 – 11.30 Uhr im Klassenzimmer

Die Eltern dürfen im Anschluss das Klassenzimmer anschauen.

    • Buffet und gemütliches Beisammensein der Eltern und Familie  von ca. 11.00 – 12.00 Uhr  

 GENAUER ABLAUF für das aktuelle Jahr:  ab September unter Terminübersicht der Schule

 

 

Wie ist das mit der Schulpflicht?


„Schulpflichtig “     

sind alle Kinder, die bis zum 30.Juni des entsprechenden Einschulungsjahres 6 Jahre alt werden.

 Aber nicht immer alle Kinder sind zu diesem Zeitpunkt  schulreif & schulbereit.

 

Elterninformationen und Formulare


📄 ElternhandoutWie kann ich mein Kind in der Vorschulzeit unterstützen?         Elternhandout Vorschulzeit

📄 Einverständniserklärung für Eltern_Austausch von Infos zwischen Schule und KiGa Einverständniserklärung Schweigepflichtsentbindung

 

Wie ist das, wenn mein Kind noch nicht schulreif ODER schulbereit ist?

„Manchmal reicht es aus dem Kind einfach ein weiteres Jahr im Kindergarten zu geben, um Kind zu sein und zu reifen. Es gibt aber auch Kinder, bei denen es wichtig wäre,  in diesem Jahr eine intensivere Förderung durch externe Kooperationspartner oder durch Angebote außerhalb des Kindergartens zu ermöglichen. ZIEL ist es immer die Vorschulzeit so zu gestalten, dass dem Kind ein bestmöglicher Start ins Schulleben ermöglicht wird.“

 

Förderstellen für besonderen Förderbedarf im Vorschuljahr  oder im Zurückstellungsjahr


Gerne beraten wir Sie hier bei Bedarf oder Unsicherheit.  Melden Sie sich einfach im Sekretariat mit Ihrem Anliegen und wir werden uns bei Ihnen melden und gegebenenfalls einen Gesprächstermin ausmachen.