Grundschulempfehlung & Ablauf

Ab dem Schuljahr 2024/2025 kommt es im Grundschulempfehlungsverfahren zu einer Neuerung. Hatten Sie in den letzten Jahren die freie Wahl in welcher weiterführenden Schule Sie Ihr Kind anmelden, d.h. die Entscheidung über die künftige Schullaufbahn Ihres Kindes lag in Ihrer Verantwortung, so gilt dies nun nicht mehr für die Anmeldung an einem Gymnasium. Um ein Kind am Gymnasium anmelden zu können, müssen folgende Kriterien erfüllt sein.

(1.) Beschluss der Klassenkonferenz: Die Grundschule gibt Ihnen wie bisher eine Empfehlung. Grundlage hierfür ist nicht allein der Notenschnitt der Fächer Deutsch und Mathematik, vielmehr werden auch verstärkt andere Faktoren mit einbezogen (z.B. Lernbereitschaft, Motivation, schulisches Selbstkonzept, Arbeitsverhalten…). Die schulische Empfehlung basiert somit auf einem pädagogischen Gesamtbild Ihres Kindes.

(2.) NEU – Zentrale Arbeiten „Kompass 4“: Dies sind verbindliche Arbeiten, welche alle Viertklässler in den Fächern Deutsch und Mathematik schreiben (Zeitraum November). Diese sollen ein landeseinheitliches Vorgehen unterstützen, indem sie nachvollziehbare und landesweit einheitliche Rückmeldungen zum Leistungsstand eines Kindes ermöglichen.

Nur wenn sich mindestens aus einer dieser beiden Leistungseinschätzungen eine Empfehlung für das Gymnasium ergibt und dies auch Ihrem Elternwunsch entspricht, können Sie Ihr Kind auch am Gymnasium anmelden. Sollte entgegen Ihrem Wunsch, nach der Leistungseinschätzung aus (1) und (2), keine Empfehlung für das Gymnasium ausgesprochen werden, dann gibt es noch die Möglichkeit, dass Ihr Kind am Gymnasium an einem verbindlichen Potenzialtest teilnimmt, welcher über die Aufnahme entscheidet.

Die Änderungen betreffen nur den Übergang an ein Gymnasium, für alle anderen Schularten ist die Grundschulempfehlung weiterhin unverbindlich.

Dies ist der uns vorliegende Stand zum Zeitpunkt: Oktober 2024

Weitere Informationen können Sie auch immer auf der Seite des Kultusministeriums einsehen.

Um Sie hier bestmöglich zu beraten und in Ihrer Entscheidung zu unterstützen, werden wir auch weiterhin gerne unserer Verpflichtung nachkommen und ein qualifiziertes Beratungsgespräch mit Ihnen führen. In diesem Beratungsgespräch möchten wir mit Ihnen gemeinsam die Kompetenzen und Stärken Ihres Kindes in den Blick nehmen und im Austausch mit Ihnen nach dem bestmöglichen, weiteren Weg für Ihr Kind suchen.

Ablauf und Termine

Informationsveranstaltung für Vierklasseltern

Ausgabe der Grundschulempfehlung     

am 07. Februar 2025

Es ist die Entscheidung der Eltern, ob sie die Teilnahme am Potenzialtest wünschen. Eingang der Anmeldung zum Potenzialtest bei dem gewünschten Gymnasium spätestens vier Schultage nach Ausgabe der Grundschulempfehlung.

Druchführung des Potentialtests an den Gymnasien: Dienstag, 18. Februar 2025
Nachtermin des Potenzialtests an den Gymnasien: Dienstag, 25. Februar 2025

Wenn auch nach den Beratungsgesprächen mit uns noch Unsicherheit über die passenden Schulwahl besteht, haben Eltern die Möglichkeit sich von der Beratungslehrerin der Schule zusätzlich beraten zu lassen.

Anmeldung an den weiterführenden Schulen      

Montag, 10. März 2025 bis
Donnerstag, 13. März 2025


Vorzeigen der Bildungsempfehlung & Vorlegen der Bestätigung, dass Ihr Kind die 4.Klasse unserer Grundschule besucht hat.

BITTE: Schauen Sie einfach immer mal wieder auf der jeweiligen Homepage der Schule!!!

ACHTUNG: Auch in diesem Jahr haben Ihre Kinder ein Anrecht auf einen Platz an der weiterführenden Schule und es geht nicht nach dem Prinzip „Wer zuerst anmeldet, der bekommt den Platz!“ Sie sollten jedoch die oben angegebene Anmeldefrist berücksichtigen.

Informationsveranstaltungen an den weiterführenden Schulen

Gemeinschaftsschule Salem:

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