Kindergartenkooperation

👫 Mein Kind ist schulpflichtig und jetzt?

Wenn Ihr Kind bis zum 30.Juli (des Einschulungsjahres) 6 Jahre alt wird, dann zählt es offiziell zu den schulpflichtigen Kindern. Aber dies alleine sagt noch nichts aus, ob ein Kind schulreif oder schulbereit ist.

Mit dem Übergang in die Grundschule beginnt ein neuer Lebensabschnitt, der sowohl für Kinder, als auch für die Eltern oftmals mit vielen Unsicherheiten verbunden ist. 

„Gestaltung eines Übergangs braucht besondere Aufmerksamkeit aller Beteiligten“

„Damit Übergang kein Bruch, sondern eine Brücke bekommt“

„Was ist das Beste für das Kind? Dies sollte im Vordergrund stehen“    NICHT die eigenen Erwartungen.

Wir wollen im Vorschuljahr gemeinsam mit Ihnen und Ihrem Kindergarten schauen, was das Beste für IHR KIND ist.

 

  • Schulpflichtige Kinder:  Stichtag 30.06.
  • Zurückstellungen:  Die  Familien erhalten trotzdem eine Einladung zur Schulanmeldung und füllen dort den Antrag auf Zurückstellung aus. Die Entscheidung sollte gemeinsam mit Kindergarten und Kooperationslehrerin getroffen werden. Hier wird dann auch gemeinsam besprochen, ob eine einfache Zurückstellung reicht oder eine zusätzliche Förderung als sinnvoll erachtet wird, damit das Kind dann im folgenden Jahr gestärkt und gut starten kann.
  • KANN-Kinder: Wenn Sie in Absprache mit dem Kindergarten und Ihrer Kooperationslehrerin entscheiden, dass Ihr Kind früher in die Schule gehen soll, dann nehmen Sie bitte vor der Schulanmeldung Kontakt zur Einschulungsschule auf, damit diese informiert ist und Ihre Daten für die Einladung vorliegen hat.

Achtung: Sollte bei Ihnen eine Überlegung bezüglich Zurückstellung oder KANN-Kind im Raum stehen, dann nehmen Sie bitte frühstmöglich Kontakt zur Kooperationslehrerin auf. Bei einer früheren Einschulung fällt es uns oftmals schwer mit Ihnen die richtige Entscheidung zu treffen, wenn wir Ihr Kind vorher noch nicht kennen lernen konnten. Bitte ermöglichen Sie eine Teilnahme an den Kooperationsstunden. 

🏡  Auf welche Schule geht mein Kind?

Dies hängt davon ab, welchem Schulbezirk Sie zugeteilt sind. Die Teilorte Beuren, Altenbeuren und Weildorf gehören zum Schulbezirk der Grundschule Beuren. Das heißt alle Kinder, die in diesen Teilorten wohnen, werden in der Regel an unserer Schule beschult und erhalten von uns die Einladung zur Schulanmeldung.

Manchmal bietet eine andere Schule jedoch Rahmenbedingungen, welche für den Bedarf eines Kindes oder einer Familie wichtig/passender sind. In diesem Fall kann ein Antrag auf Schulbezirkswechsel in Frage kommen.

 

Wann kann man einen Antrag auf Schulbezirkswechsel stellen?

  • Sie brauchen das erweiterte Betreuungsangebot der Schule (nur mit Vorlage einer Arbeitgeberbescheinigung).
  • Sie sind auf andere Betreuungsangebote vor Ort angewiesen: z.B. Tagesmutter usw.  (nur mit Vorlage eines Nachweises).
  • Die Geschwisterkinder gehen bereits auf die Schule. (nur, wenn die Geschwisterkinder zum Zeitpunkt der Schulanmeldung in Klasse 1-3 gehen)

Kein Grund für einen Schulbezirkswechsel:

  • Kinder haben den Kindergarten in der Nähe besucht und/oder Freunde/Freundinnen gehen auf die andere Schule; hieraus ergibt sich nicht automatisch ein Anspruch.

 

?  Kooperationsschule – Einschulungsschule

Die drei Salemer-Grundschulen haben für die Kindergartenkooperation, die Kindergärten in der Gemeinde Salem unter sich aufgeteilt. Grund: Die schulpflichtigen Kinder der jeweiligen Schulen sind auf alle Kindergärten verteilt. Würde jede Schule jeden Kindergarten besuchen, dann blieben nicht viele Stunden als Kooperationszeit am jeweiligen Kindergarten/am jeweiligen Kind. Durch diese Aufteilung können wir die uns zur Verfügung stehende Zeit effektiver an die Kindergärten und die Kinder verteilen. D.h. aber, dass die für die Kooperation zuständige Schule nicht automatisch die Einschulungsschule ist.

  • Die Kooperationsschule/Kooperationslehrerin kommt in die Kindergärten und macht sich dort erstmal ein Bild von den schulpflichtigen Kindern:
    • Kennenlernen der Kinder
    • sich einen Eindruck bezüglich evtl. Förderbedarf, Schulreife und Schulbereitschaft verschaffen
    • thematische Kindergartenstunden mit ersten, kleinen schulischen Inhalten
    • Austausch mit Kindergarten und Elternhaus / Beratung
    • Richtung Schulanmeldung: Austausch zwischen Kooperationsschule und Einschulungsschule und bei Bedarf auch Elterngespräche mit der Einschulungsschule 
  • Die Einschulungsschule verteilt dann im Januar die Einladung an die schulpflichtigen Kinder ihres Schulbezirkes (über die Kindergärten und in Sonderfällen über die Post) und Richtung Einschulung lädt sie die Kinder dann auch gezielt zu gemeinsamen Terminen zu sich an die Schule ein, damit die Kinder dann IHRE SCHULE kennenlernen können.

 

Unsere Kooperationskindergärten sind:


  • Kindergarten Beuren / Eggenriedstr. 6 / 88682 Salem-Beuren    📞  07554 – 220
  • Kindergarten Weildorf / Heiligenbergerstraße 117 / 88682 Salem     📞  07553 – 24
  • Natur- und Forscherkindergarten / Wespach / 88682 Salem   📞 0159 – 044 16 869

Es kommen aber auch immer wieder Kinder aus anderen umliegenden Kindergärten zu uns. Wir versuchen auch diese Kinder möglichst von Anfang an mit einzubeziehen und zu geeigneten Kooperationsstunden einzuladen. Nehmen Sie hier gerne frühzeitig Kontakt zu uns auf.

 

Unsere allgemeinen Kooperationsstunden im  Kindergarten sind:


Für die Kindergartenkooperation steht uns eine Stunde zu Verfügung. Die Kooperationslehrerin kommt daher immer abwechselnd an die Kooperationskindergärten oder lädt zu Angeboten an die Schule ein.  Bitte haben Sie Verständnis, dass daher leider nicht jede Woche eine Stunde stattfinden kann.

Wann finden Angebote für Ihr Kind statt?

Hierüber werden wir Sie über unseren Nachrichtenverteiler „Elternnachricht“ informieren.

Hierfür müssen Sie eine „Dateneinwilligung“ ausfüllen und uns vorlegen, damit wir Sie in den Verteiler aufnehmen können. (erhalten Sie von uns)

 

 

Weiterhin gehört unsere Schule zu den „SprachFit“ Schulen:

Dies ist ein Angebot des Landes zur Sprachförderung. Mit diesem Angebot sollen Kinder mit intensivem Sprachförderbedarf durch spezielle Sprachförderangebote unterstützt werden. Ob ein Kind hier Anspruch auf dieses Angebot hat, entscheidet sich durch die Ergebnisse der ESU (Einschulungsuntersuchung) und/oder in Rücksprache mit Kindergarten, Kooperationslehrerinnen und Elternhaus. Sollten Sie hier Fragen/Unsicherheiten haben, dann dürfen Sie gerne auf uns zu kommen. Das Angebot soll helfen, dass Kinder nochmal gezielt Unterstützung durch passende Angebote und zusätzliche Zeit erhalten, um ihnen einen guten Schulstart zu ermöglichen. Das Angebot wird von einer Lehrkraft der Schule durchgeführt.

Achtung: Dies ist ein losgelöstes, zusätzliches Angebot und hat nichts mit der eigentlichen Kindergartenkooperation zu tun.

 

Wie ist das mit der Schulpflicht?


„Schulpflichtig “     

sind alle Kinder, die bis zum 30.Juni des entsprechenden Einschulungsjahres 6 Jahre alt werden.

 Aber nicht immer alle Kinder sind zu diesem Zeitpunkt  schulreif & schulbereit.

 

Elterninformationen und Formulare


 

Wie ist das, wenn mein Kind noch nicht schulreif ODER schulbereit ist?

„Manchmal reicht es aus dem Kind einfach ein weiteres Jahr im Kindergarten zu geben, um Kind zu sein und zu reifen. Es gibt aber auch Kinder, bei denen es wichtig wäre,  in diesem Jahr eine intensivere Förderung durch externe Kooperationspartner oder durch Angebote außerhalb des Kindergartens zu ermöglichen. ZIEL ist es immer die Vorschulzeit so zu gestalten, dass dem Kind ein bestmöglicher Start ins Schulleben ermöglicht wird.“

Förderstellen für besonderen Förderbedarf im Vorschuljahr  oder im Zurückstellungsjahr


Gerne beraten wir Sie hier bei Bedarf oder Unsicherheit.  Melden Sie sich einfach im Sekretariat mit Ihrem Anliegen und wir werden uns bei Ihnen melden und gegebenenfalls einen Gesprächstermin ausmachen.